Der Kreisimkerverein Borken weist alle Bienenhalter und Imker darauf hin, dass sie ihre Völkerzahlen bei der Tierseuchenkasse
und alle (auch nur kurzzeitig besetzte) Bienenstände beim zuständigen Veterinäramt anmelden müssen. Dies gilt auch für Hobby-Imker und Naturliebhaber,
die nur wenige Völker halten und nicht organisiert sind.
Die Bienen können das ganze Jahr frei fliegen und jedes Bienenvolk deckt dabei einen Bereich von weit über 10
Quadratkilometern ab. Dadurch haben alle Bienenvölker einer Gegend Kontakt zueinander. Die Drohnen (männliche Bienen) haben sogar unbeschränkten Zutritt zu
allen Bienenvölkern und werden am Flugloch nicht abgewehrt. Hauptsächlich dadurch, dass durch Krankheiten, Parasiten
oder sonstwie geschwächte Völker von starken Völkern ausgeräubert werden, besteht die Gefahr von Krankheitsübertragungen. Hier ist besonders die ansteckende
„Amerikanische Faulbrut „ (Bakterium Paenibacillus larvae larvae) zu nennen, die als anzeigepflichtige Tierseuche
eingestuft ist und die Varroose (Befall mit der Varroamilbe und mit von dieser übertragenen Viren).
Schon der Verdacht auf eine Erkrankung von Bienenvölkern mit der „Amerikanischen Faulbrut“ ist anzeigepflichtig. Wird die
„Amerikanische Faulbrut“ festgestellt, werden vom zuständigen Veterinäramt Sperrbezirke eingerichtet, für die erhöhte Auflagen gelten: keine Völker dürfen in
den oder aus dem Sperrbezirk gebracht werden. Alle Bienenvölker müssen vom Veterinäramt oder beauftragten Bienensachverständigen untersucht werden. Die „Amerikanische oder bösartige Faulbrut“ kommt normalerweise nur in ein paar Prozent der
Bienenvölker vor, deshalb gibt es gute Chancen, beim frühzeitigen Erkennen der Krankheit Gegenden für lange Zeit faulbrutfrei zu bekommen.
Aufgrund der in den 1970er Jahren in Europa angekommenen Varroa-Milbe, gegen die unsere Honigbienen noch keine erfolgreiche
Verteidigungsmöglichkeit entwickelt haben, sind die Honigbienen auf Hilfe der Imker angewiesen. Diese können mit einer Reihe von Maßnahmen verhindern,
dass die Völker durch den Milbenbefall zusammenbrechen.
In den letzten Jahren ist das öffentliche Interesse an der Bienenhaltung stark gestiegen. Viele Berichte in allen Medien
(sogar ein Kinofilm) und in ganz Deutschland steigende Imkerzahlen verdeutlichen dies. Neue Bienenhalter möchten oft nur ein oder wenige Völker betreuen und
treten keinem Imkerverein bei. Dadurch besteht aber die Gefahr, dass ihnen wichtige Informationen über die
Bienenhaltung, insbesondere über Vorschriften fehlen.
Jeder Bienenhalter trägt, aus welchen Gründen auch immer er Bienen hält (Honig, Bestäubung seiner Obstbäume, Beobachtung des
faszinierenden Lebens der Bienen), die Verantwortung für seine Völker. Er/sie muss, zum Schutz der eigenen Völker und aller Völker in der Umgebung die
Varroa-Milbe bekämpfen (gesetzliche Pflicht) und seine Völker auch vor weiteren Krankheiten schützen.
Hier ein paar grundlegende Stichpunkte:
- Erwerb von Bienenvölkern nur mit gültigem amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis
- Alle Bienenstände und Völkerzahlen sofort bei der Tierseuchenkasse und beim zuständigen Veterinäramt anmelden
- Verbringen von Bienenvölkern in einen anderen Kreis / kreisfreie Stadt nur mit amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis und Information des zuständigen Veterinäramtes (dies kann in Kreisen mit
Faulbrut auch verschärft werden und für jedes Verbringen vorgeschrieben werden)
- Gebrauchte Materialien nur von vertrauenswürdiger Quelle übernehmen (Beratung durch erfahrenen Imker)
- Bienenkästen und Betriebsweise müssen die Kontrolle und die Bekämpfung der Varroa-Milbe ermöglichen, auch eine Durchsicht der Völker auf sonstige Krankheiten und Schwarmlust muss möglich
sein
- Varroakontrolle und -behandlung müssen jedes Jahr durchgeführt werden
- Funktionierendes Schwarmmanagment, entweder Schwärme verhindern oder sicherstellen, dass man die Schwärme einfängt, da entkommene Schwärme in der freien Natur keine Überlebenschance haben und
evtl. eine Krankheitsquelle für andere Bienenstände werden können
- Wabenmanagment und Wabenhygiene beachten für die Gesundheit der Bienen und die Honigqualität
- Honig und Waben bienendicht lagern
- keinen fremden Honig an die Bienen verfüttern
- Vorschriftsgemäße Honigverarbeitung
- Bienenhalter, die ihre Völker nicht gemeldet haben, auf die Meldepflicht hinweisen
Weitere Informationen erhält man bei den örtlichen Imkervereinen, bei den Bieneninstituten,
Internetseite: www.die-honigmacher.de und über gesetzliche Vorgaben bei den Veterinärämtern.